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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dient der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in globalen Lieferketten besser geschützt werden soll. Unternehmen werden dadurch bestimmte Sorgfaltspflichten auferlegt, die es gegenüber ihren Zulieferern und im eigenen Unternehmen umzusetzen gilt.

Menschenrechtliche Verantwortung der Sozialstiftung Bamberg und deren Tochter- und Enkelgesellschaften

In Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bekennen sich die Sozialstiftung Bamberg und deren Tochter- und Enkelgesellschaften - im folgenden Sozialstiftung Bamberg genannt - zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferketten und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogene Pflichten und tragen dafür Sorge, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.

Die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie gemäß §6 (2) LkSG finden Sie hier.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten der Sozialstiftung Bamberg

Grundsatzerklärung: Selbstverpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte.

Risikoanalyse: Die Grundlage des Risikomanagements in der Lieferkette bildet die Risikoanalyse, welche regelmäßig und anlassbezogen innerhalb des eigenen Unternehmens und bezogen auf unsere Zulieferer durchgeführt wird.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Soweit wir im Rahmen unserer Risikoanalyse feststellen, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreift die Sozialstiftung Bamberg unverzüglich Abhilfemaßnahmen. 

Beschwerdeverfahren: Für Hinweise auf menschrenrechtliche und/oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und/oder umweltbezogener Pflichten hat die Sozialstiftung Bamberg ein digitales und öffentlich zugängliches Meldesystem eingerichtet, über das Personen Menschenrechts- oder Umweltrisiken oder Verstöße gegen geltende Gesetze, Standards oder Prinzipien in der Lieferkette melden können.

Dokumentation und Berichterstattung: Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend.

Beschwerdeverfahren der Sozialstiftung Bamberg

Die Sozialstiftung Bamberg hat für menschenrechtliche und umweltbezogene Beschwerden ein eigenes Meldesystem für Lieferanten oder andere Geschäftspartner eingerichtet. Über eine Mail können Hinweise eingereicht werden. 

Zum Beschwerdeportal

Hinweise werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft. Hierzu wurde eine Verfahrensordnung implementiert, welche Sie in unserem Beschwerdeportal finden.