Bei saludis werden Sie individuell und umfassend betreut. Unsere ambulante orthopädische Rehabilitation ermöglicht es Ihnen, alle Leistungen moderner Rehabilitation in Ihrer vertrauten Umgebung wahrzunehmen. Die Einrichtung unterscheidet sich von stationären Rehabilitationskliniken nur durch die fehlenden Hotelleistungen. In therapeutischer, personeller und apparativer Hinsicht erfüllt saludis die Anforderungen sämtlicher Kostenträger. Zulassung besteht für die Deutsche Rentenversicherung in AHB-, MBOR- und Heilverfahren, für die gestzlichen Krankenkassen in AHB- und Heilverfahren und die private Krankenversicherung in EAP-, AHB- und Heilverfahren. Die Berufsgenossenschaften als Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) belegt saludis in EAP- und ABMR-Verfahren.
In der orthopädischen Rehabilitation bei saludis bieten wir ein breites Therapiespektrum. Wir behandeln u. a. alle Folgen von Unfällen und Operationen sowie Verletzungen und verschleißbedingte Schäden an Knochen, Muskeln und Gelenken. Unsere Ärzte beraten Sie gerne zu den verschiedenen Reha-Möglichkeiten. Darüber hinaus profitieren Sie von der engen Vernetzung mit ergänzenden Einrichtungen der Sozialstiftung Bamberg und der Sicherheit durch die räumliche Nähe zu unserem Klinikum am Bruderwald.
Die ambulante Rehabilitation bietet Ihnen die individuelle Flexibilität, Ihre Freizeit eigenverantwortlich zu gestalten. Damit können Sie im Rahmen der Behandlung Erlerntes unmittelbar in Ihren Alltag übertragen. Durch die Nähe zu Ihrem Wohnort ist auch Ihre nachhaltige Weiterversorgung gesichert, z. B. durch das IRENA-Verfahren der Deutschen Rentenversicherung, den Rehasport oder durch die Behandlung auf Rezeptbasis. So können Sie auch nach der Rehabilitation weiterführend von dem therapeutischen Team betreut werden, das Sie während der Rehabilitation bereits kennen gelernt haben. Ein wesentlicher Vorteil ist außerdem die Nähe zu den vor- bzw. nachbehandelnden Ärzten. Sollte es in irgendeiner Form Klärungsbedarf geben, sind diese unmittelbar für Sie erreichbar.
Ein multidisziplinäres Team aus Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Sporttherapeuten, Ergotherapeuten, Ernährungsberatern, Pflegekräften und Sozialarbeitern betreut Sie individuell und umfassend. Diese ganzheitliche Behandlung verbessert nicht nur die Funktionseinschränkungen, das Beschwerdebild und die körperliche Belastbarkeit, sondern ermöglicht auch Ihre rasche Wiedereingliederung in das soziale, häusliche und berufliche Umfeld.
Eine Anschlussrehabilitation (AHB) umfasst medizinische Leistungen zur Rehabilitation im Anschluss an die Behandlung im Akutkrankenhaus, z. B. nach einem Unfall oder Bandscheibenvorfall. Der Leistungsantrag erfolgt in aller Regel noch während der Krankenhausbehandlung durch den jeweiligen Sozialdienst der Klinik.
Darüber hinaus kann eine orthopädische Rehabilitationsmaßnahme auch als Heilverfahren durch Ihren Haus- oder Facharzt beantragt werden.
Die erforderlichen Formulare für die Genehmigung von Leistungen erhalten Sie oder Ihr behandelnder Arzt bei Ihrer Krankenkasse, bei der Deutschen Rentenversicherung oder hier zum Download. Den Antrag besprechen Sie bitte mit Ihrem Haus- oder Facharzt oder gerne auch mit uns. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung. Auf Ihrem Antrag sollte „ambulante orthopädische Rehabilitation“ vermerkt sein. Auch Ihre Wünsche zur Reha-Einrichtung können Sie angeben. Grundsätzlich muss die Reha-Maßnahme vor Beginn durch den zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung oder gesetzliche Unfallversicherung) bewilligt werden. Danach vereinbaren Sie einen Termin bei saludis. Wir stehen Ihnen gerne - auch schon zur Rehaantragstellung - zu allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Heilverfahren können auch unabhängig von stationären Behandlungen und auch ohne Vorliegen etwaiger konkreter AHB-Diagnosen bei Beschwerden des Bewegungsapparates durch den betreuenden Haus- oder Facharzt veranlasst werden. Häufige Indikationen sind z.B. chronifizierte Rückenschmerzen oder auch konservativ behandelte Bandscheibenerkrankungen. Der gesetzlich vorgesehene Zeitabstand für die Beantragung erneuter Heilverfahren beträgt vier Jahre. Bei neu aufgetretenen Beschwerden ist aber auch eine frühzeitigere Antragstellungen möglich.
Die Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation wird nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt. Die Antragstellung dazu erfolgt in der Regel noch während des stationären Aufenthaltes. Anspruch auf eine AHB besteht im Bereich der orthopädischen bzw. muskuloskelettalen Rehabilitation bei folgenden Erkrankungen:
Eine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherunng ist in der Regel durch ein differenziertes Spektrum diagnostischer und therapeutischer Strategien und Konzepte gekennzeichnet. Ihr Ziel ist eine individuell auf die Patientinnen und Patienten zugeschnittene Behandlung, die der Vielfalt der Erkrankungen auch unter Einschluss psychischer Aspekte der Rehabilitanden und ihrer Lebens- und Arbeitssituation Rechnung trägt.
Bei besonderen beruflichen Problemlagen (BBPL) legt die medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation einen in der Intensität noch darüber hinausgehenden besonderen Schwerpunkt auf die spezifischen Problemlagen des - bisherigen oder angestrebten - Arbeitsplatzes.
Ziele der MBOR bestehen zum einen in der wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der erheblich gefährdeten oder bereits geminderten erwebsfähigkeit durch die Verbesserung der personlen Ressourcen der Rehabilitanden, bzw. den Abbau von Barrieren im beruflichen Verhalten und Erleben.
Zum anderen besteht das Ziel in der möglichst nahtlosen Überleitung in eventuell erforderliche nachfolgende Leistungen der Deutschen Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), sobald abzusehen ist, dass der Arbeitsplatz in der bisherigen Form nicht wieder eingenommen werden kann.
Die Entscheidung, ob eine Rehabilitationsmaßnahme der Deutschen Rentenversicherung als MBOR-Verfahren geführt wird, erfolgt in der Regel durch den Kostenträger. Zeigt sich zu Beginn eine Rehabilitationsbehandlung, dass besondere berufliche Problemlagen vorliegen, wird ein MBOR-Verfahren auch über die Rehabilitationsabteilung beim Kostenträger beantragt und nach Genehmigung durchgeführt.
Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) stellt eine eigenständige Therapieform der gesetzlichen Unfallversicherung dar, die über eine reine physiotherapeutische Behandlung auf Rezeptbasis hinausgeht.
Sie setzt sich aus Elementen der Physiotherapie, der physikalischen Therapie sowie der medizinischen Trainingstherapie zusammen, welche in einem individuellen Behandlungsplan speziell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt sind.
Die Behandlungseinheiten richten sich dabei individuell auf die Bedürfnisse des Patienten und finden an bis zu fünf Tagen in der Woche statt. Eine Behandlungseinheit am Tag dauert ca. zwei Stunden.
Die ABMR ist ein besonderes Rehabilitationsverfahren der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und wird bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates durchgeführt, wenn konkret benötigte, arbeitsrelevante Aktivitäten in die Behandlung zu integrieren sind. Dies geschieht mithilfe einer spezifischen Arbeitsorientierung der Behandlung, um eine ausreichende, funktionelle Belastbarkeit zu erzielen und möglichst unmittelbar im Anschluss Arbeitsfähigkeit im Sinne einer vollschichtigen Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz zu erreichen, bzw. die Erfolgschancen für eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu erhöhen.
Zu den arbeitsplatzbezogenen Therapieelementen der ABMR zählen „Work hardening“, Ergotherapie (mit Schwerpunkt Arbeitstherapie) und Arbeitssimulationstraining. Die Landesverbände der gesetzlichen Unfallversicherungen beteiligen ausschließlich besonders geeignete Rehabilitationseinrichtungen am ABMR-Verfahren. Diese müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und an der erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP) oder an der berufsgenossenschaftlich-stationären Weiterbehandlung (BGSW) beteiligt sein.
Die Einleitung einer ABMR-Maßnahme erfolgt bei vorliegender Indikation in der Regel während einer EAP-Maßnahme durch den Facharzt der Rehabilitationseinrichtung, oder auch durch den behandelnden Durchgangsarzt, sobald eine ausreichende Grundbelastbarkeit des Patienten vorliegt.
Im Anschluss an Ihre ambulante Rehabilitation bieten wir den über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) versicherten Patienten die Möglichkeit, am IRENA-Programm (intensivierte Rehabilitationsnachsorge) teilzunehmen. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit auch nach einer Rehabilitationsmaßnahme unter fachlicher Anleitung weiterhin zu trainieren.
Bleiben Sie fit mit den vielseitigen Angeboten unseres umfassenden Gesundheitstrainings. Sie können auch gerne an unserem Reha-Sport teilnehmen. Zudem werden die Kosten unserer Präventionskurse bis zu 80% von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zu den verschiedenen Optionen beraten wir Sie gerne.
Reha-Sport ist eine Kombination aus Gymnastik, Kräftigungsübungen, Ausdauertraining und Entspannung. Er hat das Ziel, die Kraft, Koordination, Flexibilität und Ausdauer unserer Patienten zu verbessern. Gleichzeitig stärkt er das Selbstbewusstsein und bietet ihnen Hilfe zur Selbsthilfe. Zentrale Elemente des Reha-Sports sind der gemeinsame Sport in der Gruppe und der Austausch mit anderen. Dabei setzen wir auf vielfältige und abwechslungsreiche Kurseinheiten: Wichtig ist, dass unsere Patienten Spaß und Freude an der Bewegung haben.
Die Voraussetzung zur Teilnahme ist eine ärztliche Verordnung; sie bestimmt auch die Art und Intensität des Rehabilitationssports. Bei orthopädischen Krankheitsbildern werden in der Regel 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten durchgeführt. Reha-Sport in Gruppen darf nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Unsere Übungsleiter/innen sind Physiotherapeuten/-innen, Dipl. Sportlehrer/innen bzw. Sport- und Gymnastiklehrer/innen mit einer speziellen Übungsleiterlizenz für Reha-Sportgruppen.
Wenn Ihre ärztliche Verordnung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt wurde, entstehen Ihnen für die Teilnahme an unserem Reha-Sport keine Kosten.
Der Antrag auf die ambulante orthopädische Rehabilitation ist durch das behandelnde Krankenhaus oder den behandelnden Arzt zu stellen. Nach Zusage des jeweiligen Kostenträgers (Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft) kann der Termin für den Start der Rehabilitation mit uns vereinbart werden.
Ausführliche Informationen und Anträge finden Sie hier.
Auf dem Gelände der Sozialstiftung Bamberg stehen Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu saludis in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Am Ende eines Behandlungstages erhalten Sie für die Ausfahrt vom Gelände ein Auslassticket, sodass Ihnen keine Kosten entstehen.
Für Patienten, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse oder Deutschen Rentenversicherung rehabiliert werden, kann bei vorliegender medizinischer Notwendigkeit ein Fahrdienst ärztlich verordnet werden. Für privat Versicherte gibt es die Möglichkeit, vorab einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen und diesen bei der jeweiligen Versicherung einzureichen.
Die Rehabilitationsbehandlung findet jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr, bzw. von 10.00 bis 16.00 Uhr statt.
Für Patienten, Angehörige und interessierte Ärzte gibt es in den Quartiersbüros der Sozialstiftung Bamberg Sprechstunden für eine ausführliche Rehaberatung an. Sie erhalten dort alle notwendigen Informationen, die Sie für eine Antragstellung benötigen und werden von dort gegebenenfalls auch an unseren Sozialdienst oder an Ärzte des Zentrums für rehabilitative Medizin weitervermittelt. Gerne können Sie sich aber auch direkt an uns wenden, wenn Sie Fragen hinsichtlich eines Antrages auf eine Rehabilitationsbehandlung haben.
Die Frage der Kostenübernahme einer beantragten Rehabilitationsbehandlung wird immer im Einzelfall vom zuständigen Kostenträger entschieden. Bei privat Versicherten hängt die Kostenübernahme einer Rehabilitationsbehandlung von den jeweiligen Vertragsbedingungen im Einzelnen ab. Es ist deshalb ratsam, sich vorab bei der jeweiligen Krankenkasse zu erkundigen.
Natürlich können Sie eine Rehabilitationsbehandlung auf auf eigene Kosten durchführen. Sie erhalten vorab von uns einnen entsprechenden Kostenvorschlag. Falls Sie sich für eine Rehabiliationsbehandlung entscheiden, schließen Sie diesbezüglich einen Behandlungsvertrag mit uns ab. Nach Abschluss der Rehabilitation übernehmen Sie die Kosten selbst, bzw. reichen diese gegebenenfalls bei der privaten Krankenversicherung ein.
bei gesetzlich versicherten Patienten zusätzlich:
Falls notwendig, kontaktieren Sie hierzu bitte auch Ihren behandelnden Arzt.
Während Ihrer Rehabilitation benötigen Sie täglich:
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie Ihre persönlichen Sachen jeden Tag abends mit nach Hause nehmen müssen. Es besteht leider keine Möglichkeit zur Lagerung Ihrer persönlichen Gegenstände. Wir bitten um Verständnis.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
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Wir vereinbaren gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.