Sobald sich Ihr Befinden gebessert hat und Sie durch Angehörige betreut werden oder sich weitestgehend selbstständig versorgen können, bespricht der jeweilige Stationsarzt mit Ihnen Ihre Entlassung.
Mit ihm können Sie alle offenen Fragen klären. Für die Nachsorgeorganisation kann das Team des Betreuungs- und Beratungszentrum bereits während des stationären Aufenthaltes hinzugezogen werden und mit Ihnen und Ihren Angehörigen mögliche Hilfen besprechen, beantragen und organisieren.
Bei der Entlassung erhalten Sie einen Brief für Ihren Hausarzt, der anschließend Ihre weitere medizinische Betreuung übernimmt. Unser Entlassmanagement wird nach §39 SGB V durchgeführt.