Manche krankhaften Veränderungen von Organen sind für Biopsien und Punktionen nicht oder nur sehr schwer zugänglich. In solchen Fällen greifen die chirurgischen Kollegen oft auf die sogenannte Schnellschnittuntersuchung zurück.
Die Bezeichnung „Schnellschnitt“ leitet sich daraus ab, dass die Untersuchung in sehr kurzer Zeit stattfindet. Hierzu wird das Material – im Gegensatz zu normalen feingeweblichen Untersuchungen – schockgefroren. Von den gefrorenen Gewebeproben werden dann dünne Schnitte angefertigt, die in besonderen Färbetechniken aufgearbeitet werden. In der Regel ist eine Diagnose in weniger als fünf Minuten möglich. In unserem Institut verfügen wir über eine große Erfahrung mit dieser Methode: Wir machen jährlich mehr als zweitausend Schnellschnittuntersuchungen.
Bei einer Patientin wurde ein Knoten in der Brust entdeckt. Der Gynäkologe entnimmt unter Narkose eine Gewebeprobe. Während die Patientin in Narkose bleibt, kann der Pathologe mittels Schnellschnittuntersuchung entscheiden, ob es sich um einen bösartigen Tumor (Krebs) oder um einen gutartigen Tumor handelt. Bei der Diagnose „gutartiger Tumor“ wird die Operation beendet. Die Patientin wird unmittelbar nach dem Aufwachen darüber informiert, dass kein böses Leiden vorliegt. Im entgegengesetzten Fall – also bei Nachweis eines bösartigen Tumors – können sofort die notwendigen Maßnahmen (z. B. Entfernung der Lymphknoten der Achsel) durchgeführt werden. So ist das Tumorleiden mit einer einzigen Narkose und Operation behandelbar, während sonst mehrere Operationen erforderlich wären.
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